Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Hexe Haushaltservice

§ 1 Anerkennung der Dienstleistung

  1. Die getätigten Dienstleistungen sind auf einem Leistungsnachweis aufgeführt und werden möglichst am gleichen Tag vom Leistungsnehmer quittiert.
  2. Bei mangelhafter Reinigung durch die Mitarbeiter muss der Leistungsnehmer innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Dienstleistung diese der Geschäftsleitung melden, da ansonsten kein Schadenanspruch besteht.

§ 2 Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Allerdings haftet die Firma Hexe nicht für das Abhandenkommen des / der Schlüssel.
  2. Sollte bei der Ausübung unserer Dienstleistung in Ihren Räumen etwas beschädigt werden, so ist der Schaden schnellstmöglich durch den Leistungsnehmer spätestens jedoch 24 Stunden nach der Ausübung der Dienstleistung bei der Geschäftsführung anzuzeigen, da ein Schadensanspruch zu späterer Zeit nicht mehr besteht.
  3. Die Firma Hexe bestätigt, dass die erforderliche Versicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen ist.

§ 3 Zutrittsrecht und Schlüsselübergabe

  1. Der Leistungsnehmer erklärt sich einverstanden, dass die Mitarbeiter der Firma Hexe zur Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen den Leistungsort zu den vereinbarten Zeiten betreten dürfen.
  2. Die Firma Hexe erhält mit Vertragsbeginn die Schlüssel für das Haus und Büro oder Praxis. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte (nicht Mitarbeiter der Firma Hexe) bedarf der Zustimmung des Leistungsnehmers.
  3. Die Schlüssel bleiben Eigentum des Leistungsnehmers und sind nach Aufforderung spätestens aber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben.
  4. Der Verlust von Schlüsseln, ist dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen.
  5. Die Firma Hexe verpflichtet sich, ihrer Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht nachzukommen.

§ 4 Rechnungslegung

  1. Die Rechnungslegung erfolgt ganz nach Wunsch des Leistungsnehmers, jedoch mindestens einmal im Monat.
  2. Sollten bereits 2 Monatsrechnungen hintereinander nicht beglichen werden, stellt die Firma Hexe ohne vorherige Androhung die Dienstleistungen ein. Diese werden erst nach kompletter Begleichung der offenen Rechnung wieder aufgenommen.

§ 5 Vertragsende

  1. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Leistungsnehmer kann den Dienstleistungsvertrag monatlich kündigen. Die fristlose Kündigung, aus wichtigem Grund, bleibt unberührt.
  3. Die Firma Hexe kann den Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündigen. Die fristlose Kündigung, aus wichtigem Grund, bleibt unberührt.
  4. Der Vertrag ruht bei vorübergehender Abwesenheit des Leistungsnehmers. Für diese Zeit sind keine Aufwendungen abrechenbar.